Dr. med. Heike Knäbel
Dr. med. Heike Knäbel
Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychoanalyse, Rehabilitationswesen
Praxis für Psychotherapie (alle Kassen/Privatkassen/Beihilfeberechtigte)

 

Abklärung/Beginn einer Psychotherapie:
   
gesetzlich Versicherte:

Krankenversichertenkarte mit oder ohne Überweisungsschein

privat Versicherte/Beihilfe: 
ohne spezielle Unterlagen

Vor Beginn einer Psychotherapie werden Abklärungsgespräche geführt. Bei allen Patienten (gesetzlich Versicherte/ privat
Versicherte/Beihilfeberechtigte)  braucht es dafür keinen speziellen Antrag beim Kostenträger.  Wird eine Psychotherapie begonnen, wird diese beim entsprechenden Kostenträger beantragt. Je nach Therapieform zunächst als Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie.
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