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Abklärung/Beginn einer Psychotherapie: |
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gesetzlich Versicherte:
Krankenversichertenkarte mit oder ohne Überweisungsschein
privat Versicherte/Beihilfe:
ohne spezielle Unterlagen
Vor Beginn einer Psychotherapie werden Abklärungsgespräche geführt. Bei allen Patienten (gesetzlich Versicherte/ privat
Versicherte/Beihilfeberechtigte) braucht es dafür keinen speziellen Antrag beim Kostenträger. Wird eine Psychotherapie begonnen, wird diese beim entsprechenden Kostenträger beantragt. Je nach Therapieform zunächst als Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie. |
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